Notrufterminierung
Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die Einhaltung der unten aufgeführten gesetzlichen Vorgaben durchaus eine Hürde für den Einstieg wie auch den Betrieb einer NGN-Lösung darstellen können. Unsere Dienste rund um Notruf - im einzelnen:
- Notrufzustellung auf Grund der Teilnehmerrufnummer
- Notrufzustellung auf Grund der Teilnehmeradresse (auch Röchelruf)
- Notrufzustellung auf Grund der Geolocation Information (auch Röchelruf)
- Notrufzustellung gemäß Codierung der Notrufkennung
helfen Ihnen sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.
Gesetzliche Vorgaben
Durch die Neufassung des TKG vom Februar 2007 werden die Anbieter technisch neuer öffentlich zugänglicher Telefondienste (z. B. Voice over IP Dienste) seit 01.01.2009 verpflichtet, Notruf mit denselben Leistungsmerkmalen wie traditionelle Telefondienstanbieter zu erbringen (§ 150 Abs. 9a TKG).