Notrufterminierung

Aus eigener Erfahrung wissen wir, dass die Einhaltung der unten aufgeführten gesetzlichen Vorgaben durchaus eine Hürde für den Einstieg wie auch den Betrieb einer NGN-Lösung darstellen können. Unsere Dienste rund um Notruf - im einzelnen:

helfen Ihnen sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren zu können.

Gesetzliche Vorgaben

Durch die Neufassung des TKG vom Februar 2007 werden die Anbieter technisch neuer öffentlich zugänglicher Telefondienste (z. B. Voice over IP Dienste) seit 01.01.2009 verpflichtet, Notruf mit denselben Leistungsmerkmalen wie traditionelle Telefondienstanbieter zu erbringen (§ 150 Abs. 9a TKG).