Regulatorische Anforderungen für Teilnehmernetzbetreiber (TNB) in Deutschland
Als Anbieter von öffentlichen Telekommunikationsdiensten müssen eine Reihe von regulatorischen Anforderungen erfüllt werden. Folgende Dienste können durch eine einheitliche Schnittstelle, über unsere Systeme bereitgestellt werden:
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Adressvalidierung
Überprüfung der Adresse und Ermittlung der entsprechen Ortsnetzvorwahl gemäß den GIS-Daten.
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Rufnummerverwaltung
Zuteilung der Rufnummern gemäß GIS-Daten der ONB.Grenzen, sowie eine Statistik inkl. Ermittlung Halbjahres- und Jahresmeldung für die BNetzA.
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Rufnummerportierung (PDA)
Bereitstellung einer Möglichkeit für die Portierung von geografischen und Servicerufnummern.
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Automatisiertes Auskunftsverfahren (SARV)
Zuordnung der Rufnummern zu den Teilnehmern und für entsprechende staatliche Stellen die Suchmöglichkeiten in der Teilnehmerdatenbank.
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Notrufterminierung
Routing und Terminierung von Notrufen zu den entsprechenden Notrufabfragestellen
(siehe auch Notrufterminierung). -
Telefonbuch
Möglichkeit der Eintragung, Änderung und Löschung von Einträgen in gedruckten und digitalen Teilnehmerverzeichnissen. Sowie auf Wunsch die Bereitstellung der Daten für Auskunfstdienste und Reverssuche.
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Sperren von R-Gesprächen
Ermöglicht die Eintragung von Teilnehmernummern in die Sperrlisten der R-Gesprächsanbieter.
Für unser Produkt Virtual Carrier Hosting (VCH) oder bei alleiniger Zuführung und Terminierung (Interconnection) durch TELEflash, können wir auch den folgenden Dienst anbieten:
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Lawfull Intercept (G10)
Lawful Interception bzw. Interception (LI) ist der englische Fachausdruck für die Funktion, die Betreiber technischer Einrichtungen öffentlicher Netze bieten müssen: eine Möglichkeit, dass sich befugte staatlichen Stellen (LEA) wahlfrei auf dedizierte Verbindungen aufschalten und den dort laufenden Verkehr abhören können. Hiervon sind auch Betreiber eines VoIP-Dienstes mit Zugang zum öffentlichen Telefonnetz betroffen.